Energieausweis

So sieht der Energieausweis ausDer Energieausweis gibt  - ähnlich wie man es von Haushaltsgeräten kennt -  Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Für einen Käufer oder Mieter soll er damit als ein Gütemerkmal dienen, das zur Entscheidung über Kauf oder Anmietung des Objektes beiträgt.

 

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Die Ausstellung eines Energieausweises sollte jedoch für den Hauseigentümer nicht nur eine Pflichtmaßnahme darstellen, die er für seine Mieter oder Käufer erbringen muss. Jeder Hausbesitzer sollte den Energieausweis als Möglichkeit ansehen, eine Aussage über den energetischen Ist-Zustand seines Gebäudes zu erhalten. Die weltweite Verknappung der Rohstoffe und die ständig steigenden Energiepreise sind für jeden Gebäudeeigentümer ein guter Grund, sich Gedanken über mögliche Einsparpotenziale zu machen.

 

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es zwei verschiedene Arten des Energieausweises mit zwei verschiedenen Energiewerten gibt: Der Verbrauchsausweis enthält den Energieverbrauchskennwert, der Bedarfsausweis hingegen den Endenergiebedarf. Beide Werte sind nicht direkt vergleichbar.

 

Um nur der Vorschrift zu genügen, reicht der Verbrauchsausweis aus. Er ist von vielen Anbietern günstig zu erhalten, doch ist er in hohem Maße vom Nutzerverhalten abhängig und lässt kaum Aussagen über den energetischen Zustand des Gebäudes zu.

 

Der aufwändigere Bedarfsausweis dagegen macht eine genaue Aufnahme der Gebäudebauteile und Gebäudetechnik vor Ort erforderlich. Er bildet mit den anschließenden Berechnungen den energetischen Zustand des Gebäudes aber wesentlich genauer und vergleichbarer ab als der Verbrauchsausweis. Mit einem geringen Mehraufwand sind zusätzlich auch Aussagen darüber möglich, an welchen Stellen des Gebäudes am meisten Energie eingespart werden kann. Im Rahmen einer Energieberatung kann dann auch geklärt werden, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und in welchem Zeitraum sie sich amortisieren.

 

Als Architekten und Diplom-Ingenieure haben wir von der Ausbildung bis zur täglichen Arbeit umfassend mit der energetischen Beurteilung von Gebäuden in allen einzelnen Bestandteilen zu tun. Schreiben Sie uns Ihre Anfrage !

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden sind Energieausweise ab folgenden Terminen verpflichtend auszustellen:

Wohngebäude, Fertigstellung bis 1965:         1. Juli 2008
Wohngebäude, Fertigstellung nach 1965:      1. Januar 2009
Nichtwohngebäude:                                    1. Juli 2009

In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss ein Energieausweis sogar gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.

 

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